Der Fachbeitrag dient als Grundlage für den Regionalplan als Landschaftsrahmenplan und den kommunalen Landschaftsplan und wird vom LANUV erarbeitet (§ 8 LNatSchG). Dies geschieht auf Anfrage der jeweils planaufstellenden Behörden (der Bezirksregierung für den Regionalplan bzw. den Kreisen oder kreisfreien Städten für den Landschaftsplan).
Der Fachbeitrag steht der Öffentlichkeit, Fachbüros, sonstigen Dienststellen und allen am Aufstellungsverfahren der Pläne beteiligten Trägern öffentlicher Belange und den Naturschutzverbänden zur Verfügung.
Der Fachbeitrag ist regelmäßig zu aktualisieren, i. d. R. alle zehn Jahre. Die Aktualisierung hat rechtzeitig vor Aufstellung des Regionalplans zu erfolgen. Eine Aktualisierung kann auch für sachliche oder räumliche Teilbereiche erfolgen.
Für die Beurteilung des aktuellen Zustandes von Natur und Landschaft liefert der Fachbeitrag die Grundlagen. Außerdem gibt er Hinweise auf die Auswirkungen der Raumnutzung auf Natur und Landschaft und der hieraus resultierenden Konflikte.
Weiterführende Hinweise zum Fachbeitrag finden Sie hier. Dieser enthält Leitbilder zur Entwicklung von Natur und Landschaft. Außerdem gibt er Empfehlungen und Hinweise für Schutz bzw. Pflege von Natur und Landschaft sowie zur Förderung der Biodiversität. Der Fachbeitrag enthält auch Angaben zum Biotopverbund einschließlich des Wildtierverbundes und zur Anpassung an den Klimawandel. Dies schließt auch regionale Kompensationskonzepte für Arten und Lebensräume ein. Diese Empfehlungen und Hinweise werden von der Regional- und Landschaftsplanung entsprechend ihrer Darstellungsebenen und Planinhalten in Entwicklungsziele, Bereichs-/Schutzgebietsdarstellungen und Schutzgebietsfestsetzungen sowie Pflegemaßnahmen umgesetzt.